Seit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO) ist die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson (SVP) geregelt. In Betrieben und Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen (AN) sind Sicherheitsvertrauenspersonen in Abhängigkeit von der Anzahl der MitarbeiterInnen zu bestellen.
Inhalte
Aufgaben und Funktion
Zusammenarbeit mit den Präventionskräften
Kontrollinstanzen, Evaluierung von Arbeitsplätzen, Unterweisung,
Schulung, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsgefahr,
Ergonomie, Bildschirmarbeit, Lärm,
Vibrationen,
persönliche Schutzausrüstung,
Arbeitsmedizin
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