Alle Arbeitgeber, die ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind.
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen
Pflichten des/der Evakuierungsbeauftragten
Unterweisung, Ursachen von Bränden
Brandentstehung, Arten von Löschmittel und deren Einsatz Löschen in Theorie und Praxis (Löschtrainerübung)
Evakuierung, Organisation und Durchführung
Anforderungen
Sind im Betrieb keine Brandschutzorgane (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzgruppe, Betriebsfeuerwehr) bestellt oder vorhanden, ist die Bestellung eines Evakuierungsbeauftragten erforderlich.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 25 Arbeitsstättenverordnung § 44a
Erlass des zentralen Arbeitsinspektorates vom 27.08.2009
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