Die Aufgaben der Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und erfordern durch den technischen Fortschritt und die geänderten Gesetzes- und Normenwerke eine ständige
Erweiterung des Fachwissens. In Abständen von längstens 5 Jahren ist vom Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Diese Fortbildung verlängert die Gültigkeit des Brandschutzpasses für weitere 5 Jahre.
Inhalte
Haftung, neue Regelwerke, Gesetzesänderungen und technische Neuerungen innerhalb der letzten 5 Jahre
Ausbildung
Fortbildungsseminar gemäß TRVB O 117 zur Verlängerung des Brandschutzpasses um weitere 5 Jahre
Voraussetzung
Fortbildungsseminare können auch von allen interessierten Personen besucht werden.
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